Der Begriff Verkehrsrecht stellt einen Oberbegriff für Rechtsfälle dar, die in Verbindung mit dem Straßenverkehr stehen. Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag von großer Bedeutung. Die Betreuung eines verkehrsrechtlichen Mandats erfordert daher einen umfassenden Erfahrungsschatz sowie auch tiefgreifende Kenntnisse.
Das Verkehrsrecht selbst umfasst alle Rechtsnormen die in jeglicher Form mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Es setzt sich aus dem öffentlichen Recht, sowie dem Zivil- und Strafrecht zusammen und beinhaltet im Wesentlichen folgende Teilbereiche: Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsvertragsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht.
Ich berate und vertrete Sie fachkundig im gesamten Bereich des Verkehrsrechts, wie z.B. bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei Bußgeldbescheiden – beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol-/Drogenverstoß, Rotlichtverstoß oder Nichteinhaltung des Abstandes.