Zum Verdächtigen kann jeder werden. Vernehmungen, Durchsuchung und Verhaftung sind strafrechtliche Notfälle. Ein Strafverfahren stellt für den Beschuldigten und die Angehörigen meist eine belastende Situation dar. Hier ist guter Rat vom Fachmann gefragt. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen mit einer umfassenden Beratung und einer konsequenten Verteidigung vorurteilsfrei zur Seite.
Ich berate und verteidige Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Allgemeinen Strafrecht, Vermögensstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, bei Strafvollstreckung und Strafvollzug.
Bitte denken Sie auch daran, dass eine frühzeitige Beauftragung sehr wichtig ist, um Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen.
Entscheiden Sie sich dafür, sich von mir als Strafverteidiger vertreten zu lassen, dann beantrage ich zunächst Akteneinsicht. In einem anschließenden Gespräch erarbeite ich mit Ihnen zusammen eine Strategie für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.
In bestimmten Fällen steht Ihnen von Gesetzes wegen ein Pflichtverteidiger zu. Sie haben das Recht sich diesen frei auszusuchen. Machen Sie hiervon frühzeitig Gebrauch. Ob Sie als Beschuldigter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, regelt das Gesetz in § 140 Strafprozessordnung.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und wollen einen Pflichtverteidiger beantragen? Rufen Sie mich an und ich erläutere Ihnen gerne die Erfolgsaussichten eines Antrags in Ihrem Fall.