Schwerpunktmäßig bearbeite ich Rechtsfragen aus allen Bereichen des Zivilrechts, wie z.B. dem Arbeitsrecht, dem Familienrecht, dem Erbrecht, dem Mietrecht sowie dem Verkehrsrecht. Des Weiteren bearbeite ich alle Fälle auf dem Gebiet des Strafrechts und dem Recht der Ordnungswidrigkeiten. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bin ich im kollektiven Arbeitsrecht ein ausgewiesener Experte und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertreter.
Meine Mandanten sind sowohl klein- und mittelständische Unternehmen, Freiberufler als auch Privatpersonen, die ich in den oben genannten Rechtsgebieten außergerichtlich und auch gerichtlich mit hoher fachlicher Kompetenz umfassend berate und vertrete. Dieser Qualitätsanspruch wird von mir konsequent verfolgt.
Gerne nehme ich mir für Sie und Ihr Anliegen Zeit und berate Sie umfassend; selbstverständlich stets auf Grundlage der neuesten Rechtsprechung. Im ersten Gespräch werde ich gemeinsam mit Ihnen Ihr Kernanliegen herausarbeiten, um anschließend für Sie geeignete Lösungswege zu erarbeiten. Des Weiteren werde ich Ihnen die Kosten erläutern, die in Ihrem speziellen Fall entstehen können, damit Sie umfassend vorbereitet und informiert sind.
Mehr über mich, meine Arbeit und meine Tätigkeitsfelder erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann würde ich mich freuen, von Ihnen zu hören.