Erbrecht

ErbrechtDas Erbrecht ist als subjektives Recht ein Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Zum Erbrecht gehören alle Rechts- und Vermögensfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Tode eines Menschen ergeben können. Ich berate Sie vor dem Erbfall, z. B. hinsichtlich der Gestaltung von Firmen- und Privatvermögen, von Schenkungen zu Lebzeiten und insbesondere auch bei der Gestaltung und Aktualisierung von Testamenten und Erbverträgen. Auch das Abfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehört dazu.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie selbstverständlich auch in sämtlichen anderen Fragen des Erbrechts, also insbesondere, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Erbe oder einem Pflichtteil, die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes oder die Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen geht.